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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

1. Name der verantwortlichen Stelle
2. Vertreten durch
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

 

1. Name der verantwortlichen Stelle

ambria GmbH

2. Vertreten durch

Fr. Mechthild Rosar, Hr. Helmut Scharnagl

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

ambria GmbH
Klostergasse 25/26
92315 Neumarkt

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Gegenstand des Unternehmens ist die Einfuhr, die Ausfuhr und der Vertrieb von Konsumgütern jeder Art vornehmlich auf dem Versandwege und in Fachgeschäften sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art einschließlich der gewerblichen Betätigung auf den in Frage kommenden Gebieten.
Die Datenerhebung, -verarbeitung, -übermittlung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der zuvor genannten Zwecke.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Kundendaten, Mitarbeiterdaten und Daten von Lieferanten sowie anderer Geschäftspartner, welche zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren Ihre Daten möglicherweise gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und interne ambria Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. bei Vorliegen der entsprechenden Einwilligung werden Kundendaten zur Bonitätsüberprüfung und für Marketingzwecke an andere Unternehmen weitergegeben.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf der Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.

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